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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Jakupka & Pont Marketing GbR (nachfolgend "Agentur") gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend "Kunde").

2. Leistungsumfang

Die Agentur bietet Marketingdienstleistungen wie z. B. Konzeption, Design, Text, Fotografie, Videoproduktion, Social-Media-Betreuung, 3D-Visualisierungen und ähnliche Leistungen an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden und Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden

(1) Mitwirkungspflicht

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Videos etc.) sowie Zugangsdaten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für die rechtzeitige Beantwortung von Rückfragen, die Erteilung von Freigaben sowie die Abstimmung und Bereitstellung von für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien.

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(2) Verzögerung durch fehlende Mitwirkung

Kommt der Kunde einer erforderlichen Mitwirkung nicht innerhalb der hierfür vereinbarten oder von der Agentur gesetzten angemessenen Frist nach und kann die Agentur deshalb die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht wie geplant fortführen, gerät das Projekt für die Dauer der fehlenden Mitwirkung ins Stocken.

Die Agentur wird den Kunden bei ausbleibender erforderlicher Mitwirkung grundsätzlich mindestens zwei mal per E-Mail auf die noch ausstehende Mitwirkung und die daraus resultierende Projektverzögerung hinweisen.

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(3) Verzögerungsgebühr

Dauert eine vom Kunden zu vertretende Unterbrechung der Projektbearbeitung länger als 15 Werktage an, ist die Agentur berechtigt, eine Verzögerungsgebühr in Höhe von 10% des Auftragswertes zu erheben.

Die Pauschale dient insbesondere der Abdeckung des zusätzlichen organisatorischen Aufwands, der Vorhaltung von Kapazitäten sowie des mit der Unterbrechung und späteren Wiederaufnahme des Projekts verbundenen Mehraufwands.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Der Agentur bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.

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(4) Verschiebung von Fristen und Terminen

Vom Kunden zu vertretende Verzögerungen verlängern vereinbarte Leistungs-, Liefer- und Fertigstellungsfristen angemessen um die Dauer der Verzögerung sowie um einen angemessenen Zeitraum für die Wiederaufnahme und Neuplanung der Projektbearbeitung.

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(5) Wiederaufnahme nach längerer Unterbrechung

Bei einer vom Kunden zu vertretenden Unterbrechung von mehr als 30 Kalendertagen ist die Agentur berechtigt, die Projektbearbeitung organisatorisch neu einzuplanen. Die Agentur wird dem Kunden vor der Wiederaufnahme einen aktualisierten Zeitplan mitteilen. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach Maßgabe der vereinbarten Vergütung bzw. nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden gesondert berechnet werden.

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(6) Kein Anspruch bei von der Agentur zu vertretenden Verzögerungen

Die vorstehenden Regelungen finden keine Anwendung, soweit die Verzögerung aus dem Verantwortungsbereich der Agentur stammt oder von dieser zu vertreten ist.

4. Haftung für bereitgestellte Inhalte

Für alle Inhalte, die vom Kunden bereitgestellt werden, trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung.
Insbesondere versichert der Kunde, dass:

  • die übermittelten Inhalte frei von Rechten Dritter sind (z. B. Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte),

  • keine gesetzlichen Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden,

  • die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität gegeben ist.

Die Agentur ist nicht verpflichtet, die vom Kunden gelieferten Inhalte auf rechtliche oder sachliche Korrektheit zu prüfen.
Sollten dennoch durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte Rechte Dritter verletzt oder gesetzliche Vorgaben missachtet werden, stellt der Kunde die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von daraus entstehenden Kosten (z. B. Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten) vollumfänglich frei.

5. Urheber- & Nutzungsrechte

Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben alle Urheber- und Nutzungsrechte an von der Agentur erstellten Inhalten bei der Agentur. Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke.

6. Zahlunsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Es handelt sich um umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß § 19 UStG. Die auf der Rechnung/Auftragsbestätigung aufgeführten Zahlungsbedingungen sind einzuhalten.

7. Haftung

Die Agentur haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

8. Vertragsdauer & Kündigung

Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Bei Projektverträgen endet der Vertrag mit Abschluss der vereinbarten Leistungen.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Aachen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

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